Obernalb
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Zeit:14.05.2007 um 16:33 (UTC)
Nachricht:WER IS DE OMI?

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Zeit:14.05.2007 um 15:53 (UTC)
Nachricht:wie alt is da sepp?

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Zeit:11.05.2007 um 05:53 (UTC)
Nachricht:Es kennts mi eh net. Ladets mi halt mal in euren Keller ein, daun lernts mi kenna....

Name:Sepp
Homepage:-
Zeit:10.05.2007 um 17:54 (UTC)
Nachricht:raus mit >18

Name:-
Homepage:-
Zeit:10.05.2007 um 15:31 (UTC)
Nachricht:Wer bitte ist de Frau gscheit, bzw.Omi oda Mutti??? Warum schreibst net den Namen?

Name:Gesetz
Homepage:-
Zeit:10.05.2007 um 12:38 (UTC)
Nachricht:zur richtigstellung anbei ein auszug aus dem Jugendschutzgesetz:

§ 18
Alkohol, Tabak und sonstige Rausch- und Suchtmittel
(1) Junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen
alkoholische Getränke (auch in Form von Mischgetränken wie z.B.
Alkopops) und Tabakwaren an allgemein zugänglichen Orten und bei
öffentlichen Veranstaltungen weder erwerben noch konsumieren.
(2) Alkoholische Getränke (auch in Form von Mischgetränken wie z.B.
Alkopops) und Tabakwaren dürfen an allgemein zugänglichen Orten und
bei öffentlichen Veranstaltungen jungen Menschen bis zur
Vollendung des 16. Lebensjahres weder angeboten noch an sie
abgegeben (überlassen, ausgeschenkt, verkauft, geschenkt,
weitergegeben) werden.

§ 15
Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten
(1) Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von
öffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung
des 14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr und
bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr
bis 1.00 Uhr erlaubt.

jetzt kennt sich jeder aus!

Name:
Homepage:http://www.ris.bka.gv.at/lr-niederoesterreich/
Zeit:10.05.2007 um 10:55 (UTC)
Nachricht:i würd amal wirklich es gesetz lesen, es steht nichts vo dem das unter 18 jährige keinen schnaps trinken dürfen, also hast de selben rechte mit 16 wie mit 18! ich hab übrigens als homepage die adresse vom NÖ Jugendgesetz angegeben lg

Name:
Homepage:http://www.ris.bka.gv.at/lr-niederoesterreich/
Zeit:10.05.2007 um 10:24 (UTC)
Nachricht:i würd amal wirklich es gesetz lesen, es steht nichts vo dem das unter 18 jährige keinen schnaps trinken dürfen, also hast de selben rechte mit 16 wie mit 18! ich hab übrigens als homepage die adresse vom NÖ Jugendgesetz angegeben lg

Name:-
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Zeit:10.05.2007 um 09:06 (UTC)
Nachricht:Falsch!! Ein 18jähriger darf alles trinken, ein 16jähriger sehr wohl auch Wodka, Bacardi, jedoch keine Schnäpse!!! Und ausschenken darf ein unter 18jähriger schon gar nicht. Würde ich nicht riskieren.

Name:auf der guten seite
Homepage:-
Zeit:10.05.2007 um 08:49 (UTC)
Nachricht:@ sepp: les dir mal das NÖ!-jugendschutzgesetz durch! es is egal ob du 16 oder 18 bist. vom fortgehn und trinken her hast die selben rechte!

 
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